Pflege Leicht Erklärt
Alles, was Sie wissen müssen
Unser Ratgeber hilft Ihnen Schritt für Schritt, die richtige Unterstützung zu finden, wenn ein Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig wird.
Pflegefall in der Familie? Das müssen Sie wissen!
Ein Pflegefall in der Familie kann ganz plötzlich eintreten – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, einem Sturz oder einer Demenz-Diagnose. In so einer Situation ist schnelle und gute Unterstützung wichtig.
Was tun im Pflegefall?
Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stehen Sie oft vor vielen Fragen:
- Was muss ich jetzt organisieren?
- Welche Leistungen stehen uns zu?
- Wie finde ich eine gute Betreuung zu Hause?
Bis zu 10 Tage Auszeit – mit Lohnersatz
Damit Sie sich in dieser ersten Phase um alles kümmern können, dürfen Sie sich bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen lassen (unbezahlt). In dieser Zeit erhalten Sie auf Antrag Pflegeunterstützungsgeld – eine Lohnersatzleistung von der Pflegekasse.
Was ist eine Pflegeberatung?
Eine Pflegeberatung hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. Professionelle Berater:innen klären mit Ihnen:
- Welcher Pflegegrad beantragt werden sollte
- Welche Pflegeleistungen Ihnen zustehen (z. B. Pflegegeld, Entlastungsbetrag)
- Welche Unterstützungsangebote vor Ort es gibt (z. B. Haushaltshilfe, Tagespflege)
- Wie die Pflege organisiert werden kann – zu Hause oder in Kombination mit anderen Diensten
Wo bekomme ich eine Pflegeberatung?
In Deutschland ist die Pflegeberatung gesetzlich vorgesehen und kostenlos. Sie erhalten sie z. B. bei:
- Pflegestützpunkten in Ihrer Region
- Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder Pflegekasse
- Sozialdiensten, Wohlfahrtsverbänden oder kommunalen Stellen
- Auch wir von HelpCare beraten Sie gern rund um die Organisation einer 24-Stunden-Pflege.
Wer Pflegeleistungen erhalten möchte, braucht in Deutschland einen anerkannten Pflegegrad. Seit der Pflegereform 2017 wurden die alten Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Diese bewerten nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen, wie etwa Demenz – viel umfassender.
Warum ist der Pflegegrad so wichtig?
Der Pflegegrad ist die Grundlage für:
- finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse (z. B. Pflegegeld, Verhinderungspflege)
- Sachleistungen wie Pflegedienste oder Tagespflege
- und viele weitere staatliche Zuschüsse und Förderungen
Ohne eine anerkannte Einstufung können diese Leistungen nicht beantragt oder genutzt werden. Deshalb sollte die Beantragung des Pflegegrads so früh wie möglich erfolgen.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Zuständig für die Bewertung gesetzlich Versicherter ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), der in jedem Bundesland eine eigene Einrichtung unterhält; bei privat Versicherten übernehmen dies medizinische Gutachterdienste. Die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person wird dabei anhand von diesen sechs Modulen beurteilt:
Die 6 Module der Begutachtung
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Essen, Anziehen)
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Die Ergebnisse fließen in eine Gesamtbewertung ein – daraus ergibt sich der Pflegegrad.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
Beschreibung je Pflegegrad
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, gelegentliche Unterstützung im Alltag notwendig.
- Pflegegrad 2: Deutliche Einschränkungen, regelmäßige Hilfe bei täglichen Aufgaben erforderlich.
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung, umfassende Unterstützung bei Grundpflege und Alltag nötig.
- Pflegegrad 4: Sehr schwere Einschränkungen, intensive pflegerische Betreuung erforderlich.
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege – z. B. bei kompletter Immobilität, Demenz oder mehrfachen Erkrankungen.
Gut vorbereitet zum Begutachtungstermin
Damit der tatsächliche Unterstützungsbedarf korrekt eingeschätzt wird, ist eine gute Vorbereitung auf den Termin mit dem Gutachter entscheidend:
Checkliste zur Vorbereitung
- Pflegetagebuch führen: mindestens 1–2 Wochen lang.
- Alle Alltagshilfen notieren: Was klappt nicht mehr allein? Was braucht Unterstützung?
- Ehrlich sein: Jede Einschränkung zählt – auch wenn sie „klein“ wirkt.
- Unterstützung mitnehmen: Ggf. Pflegeberater:in oder Betreuungskraft beim Termin dabeihaben.
Pflegeberatung kann helfen
Unterstützung bei Antrag und Termin
Eine professionelle Pflegeberatung (z. B. über Ihre Krankenkasse oder einen Pflegestützpunkt) hilft Ihnen, den Pflegegrad richtig zu beantragen – und den Termin mit dem MDK vorzubereiten.
Wir unterstützen Sie auf Wunsch ebenfalls – Schritt für Schritt.
Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, stellt sich oft schnell die Frage: Wie soll die Pflege organisiert werden – zu Hause oder in einer stationären Einrichtung?
Diese Entscheidung betrifft nicht nur organisatorische Abläufe, sondern auch persönliche Wünsche, finanzielle Möglichkeiten und die familiäre Situation. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Optionen auseinanderzusetzen und gemeinsam zu überlegen, welche Lösung am besten passt.
Zwei Hauptformen der Pflege
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, wie Pflege organisiert werden kann:
- Häusliche Pflege im gewohnten Umfeld
- Stationäre Pflege in einem Pflegeheim oder einer betreuten Einrichtung
Faktoren für die Entscheidung
- Welche Wünsche äußert die pflegebedürftige Person?
- Wie stark ist der Pflegebedarf?
- Können Angehörige unterstützen oder wird externe Hilfe benötigt?
- Welche finanzielle Unterstützung ist verfügbar?
Häusliche Betreuung mit Unterstützung
Viele Menschen wünschen sich, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Wenn Angehörige die Pflege nicht allein übernehmen können oder entlastet werden sollen, kann eine 24-Stunden-Betreuungskraft eine sinnvolle und menschliche Lösung sein.
Diese lebt mit im Haushalt, hilft im Alltag und bietet Sicherheit und Nähe. Die sogenannte 24-Stunden-Pflege bedeutet keine ständige Arbeitsbereitschaft rund um die Uhr, sondern eine ganztägige Präsenz mit geregelten Arbeits- und Ruhezeiten.
Stationäre Pflege als Alternative
Wenn der Pflegebedarf besonders hoch ist oder keine häusliche Versorgung möglich ist, kann eine stationäre Pflegeeinrichtung die bessere Lösung sein. Pflegeheime bieten professionelle medizinische Betreuung, sind aber oft mit einem Ortswechsel und emotionaler Umstellung verbunden.
Gemeinsam die beste Lösung finden
Offene Gespräche mit der pflegebedürftigen Person und allen Beteiligten sind wichtig, um eine gute Entscheidung zu treffen. Eine professionelle Pflegeberatung kann helfen, die Situation objektiv einzuschätzen und Möglichkeiten aufzuzeigen.
Die ambulante Pflege bietet pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, trotz gesundheitlicher Einschränkungen in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Diese Form der Pflege unterscheidet sich wesentlich von der häuslichen Betreuung durch ihren spezialisierten medizinischen Fokus und die hohe Qualifikation der Pflegefachkräfte.
Was leistet die ambulante Pflege?
Ambulante Pflegedienste konzentrieren sich auf die medizinische Behandlungspflege und übernehmen ärztlich verordnete Maßnahmen:
Medizinische Versorgung
- Professionelle Wundversorgung und Verbandswechsel
- Sichere Medikamentengabe und Überwachung der Einnahme
- Injektionen und Infusionen
- Blutdruck- und Blutzuckermessungen
- Katheterpflege und Stomaversorgung
Abgrenzung zur häuslichen Betreuung
Während die ambulante Pflege medizinische Expertise erfordert, liegt der Schwerpunkt der häuslichen Betreuung auf alltäglichen Unterstützungsleistungen:
Grundpflege und Alltagshilfe
- Körperpflege und Hilfe beim An- und Ausziehen
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Begleitung zum Toilettengang
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Einkaufen und Kochen
- Soziale Begleitung und Aktivierung
Die optimale Kombination
In vielen Fällen erweist sich eine Kombination aus ambulanter Pflege und häuslicher Betreuung als ideale Lösung. So erhalten pflegebedürftige Personen sowohl die notwendige medizinische Versorgung als auch umfassende Unterstützung im Alltag.
Diese ganzheitliche Betreuung ermöglicht es, auch bei komplexeren Pflegebedürfnissen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen.
Ihr Weg zur ambulanten Pflege
Die Kosten für ambulante Pflegeleistungen werden je nach Pflegegrad anteilig von der Pflegeversicherung übernommen. Unser Beratungsteam unterstützt Sie gerne bei der Auswahl des passenden Pflegedienstes und informiert Sie über alle Finanzierungsmöglichkeiten.
Die Pflege eines Angehörigen im eigenen Zuhause ist ein Akt der Liebe und Fürsorge, bringt jedoch sowohl finanzielle als auch persönliche Herausforderungen mit sich. Wir möchten Sie umfassend über diese wichtige Betreuungsform informieren.
Finanzielle Unterstützung durch das Pflegegeld
Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Angehörigen selbst zu pflegen, unterstützt Sie die Pflegeversicherung mit Pflegegeld. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:
Aktuelle Pflegegeld-Sätze (2025)
- Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
- Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
- Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
- Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann flexibel für die Pflege eingesetzt werden. Es dient als Anerkennung für die Pflegeleistung und kann zur teilweisen Kompensation von Verdienstausfällen beitragen.
Die Realität der häuslichen Pflege
Die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen erfordert nicht nur emotionale Stärke, sondern auch körperliche Belastbarkeit und zeitliche Flexibilität. Typische Herausforderungen umfassen:
Körperliche Belastungen
- Heben und Lagern des Pflegebedürftigen
- Schlafmangel durch nächtliche Betreuung
- Rückenschmerzen durch pflegerische Tätigkeiten
Psychische Herausforderungen
- Emotionaler Stress durch die Veränderung der Familienrolle
- Soziale Isolation und eingeschränkte Freizeit
- Sorgen um die Zukunft und das Wohlbefinden des Angehörigen
Zeitliche Einschränkungen
- Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit
- Einschränkungen bei Berufstätigkeit und sozialen Kontakten
- Schwierigkeiten bei der Organisation von Auszeiten
Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige
Um einer Überlastung vorzubeugen, stehen verschiedene Hilfsangebote zur Verfügung:
Beratung und Schulung
- Kostenlose Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
- Pflegekurse für Angehörige
- Psychosoziale Beratung und Gesprächsgruppen
Entlastungsleistungen
- Verhinderungspflege (bis zu 3.539 Euro jährlich)
- Kurzzeitpflege bei temporärem Mehrbedarf
- Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich
- Tagespflege als teilstationäre Versorgung
Wann eine professionelle Alternative sinnvoll ist
Auch wenn die häusliche Pflege durch Angehörige eine wertvolle Option darstellt, gibt es Situationen, in denen professionelle Unterstützung unerlässlich wird:
- Bei medizinisch komplexen Pflegefällen
- Wenn die eigene Gesundheit gefährdet ist
- Bei fehlender zeitlicher Verfügbarkeit
- Wenn die Qualität der Pflege nicht mehr gewährleistet werden kann
Professionelle 24-Stunden-Betreuung als Alternative
Eine professionelle 24-Stunden-Betreuung kann die ideale Lösung sein, wenn die häusliche Pflege durch Angehörige an ihre Grenzen stößt. Qualifizierte Betreuungskräfte übernehmen die Rund-um-die-Uhr-Versorgung, während Sie als Angehöriger wieder Kraft tanken und Ihre eigenen Bedürfnisse wahrnehmen können.
Vorteile der professionellen Betreuung
- Fachlich qualifizierte Pflege und Betreuung
- Entlastung der Familie bei maximaler Nähe zum Angehörigen
- Individuelle Betreuung im gewohnten Umfeld
- Kombinierbarkeit mit Pflegegeld und anderen Leistungen
Ihre Entscheidung – Unsere Unterstützung
Die Wahl der richtigen Betreuungsform ist eine sehr persönliche Entscheidung. Gerne beraten wir Sie unverbindlich über die 24-Stunden- Pflege in den eigenen Wänden.
Die Kurzzeitpflege bietet eine zeitlich begrenzte stationäre Versorgung in Pflegeheimen, wenn häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Doch für Betroffene und Angehörige bringt sie oft Herausforderungen mit sich.
Leistungen der Kurzzeitpflege
- Aufenthalt bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr
- Kostenübernahme durch die Pflegekasse: 1.854 € (2025)
- Aufstockung durch Verhinderungspflege um 1.685 € möglich
- Typische Gründe: Urlaub/Krankheit von Angehörigen, Überbrückung nach Krankenhaus, Notfälle
Herausforderungen
Für Pflegebedürftige:
- Verlust der vertrauten Umgebung
- Eingewöhnung in fremde Abläufe
- Stress durch Ortswechsel, besonders bei Demenz
Praktische Probleme:
- Knappheit an Plätzen und lange Wartelisten
- Hohe Eigenanteile (300–800 €/Woche)
- Kurzfristige Absagen möglich
Für Angehörige:
- Schuldgefühle und Sorgen um die Betreuung
- Hoher Organisationsaufwand
- Oft keine echte Entlastung
Warum 24-Stunden-Betreuung oft besser passt
Vorteile im eigenen Zuhause:
- Keine Entwurzelung, vertraute Abläufe und Atmosphäre
- Besonders wichtig bei Demenz
- Kontinuierliche 1:1-Betreuung, individuell und flexibel
Entlastung für die Familie:
- Gewohnte Strukturen bleiben erhalten
- Transparente Kommunikation mit der Betreuungskraft
- Besuch jederzeit möglich
Wann Kurzzeitpflege sinnvoll ist
- Nach schweren Eingriffen mit medizinischer Überwachung
- Bei sehr hohem, vorübergehendem Pflegebedarf
- Wenn häusliche Betreuung (noch) nicht organisiert ist
Fazit
Kurzzeitpflege kann in speziellen Situationen helfen, ist aber oft mit Belastungen verbunden. Eine 24-Stunden-Betreuung zuhause bietet meist die bessere, individuellere und oft sogar günstigere Lösung.
Die Tages- und Nachtpflege gehört zu den sogenannten teilstationären Pflegeformen. Pflegebedürftige verbringen dabei entweder den Tag oder die Nacht in einer Pflegeeinrichtung und werden dort von Fachkräften betreut. Anschließend kehren sie wieder in ihr Zuhause zurück. Dieses Angebot richtet sich besonders an Familien, in denen Angehörige tagsüber arbeiten oder zeitweise Entlastung benötigen.
Pflegegrad | Teilstationäre Leistungen pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | – nicht vorgesehen |
Pflegegrad 2 | 721 € |
Pflegegrad 3 | 1.357 € |
Pflegegrad 4 | 1.685 € |
Pflegegrad 5 | 2.085 € |
Vorteile der Tages- und Nachtpflege:
- Fachgerechte Betreuung durch geschultes Personal
- Soziale Kontakte und strukturierte Tagesgestaltung für Pflegebedürftige
- Entlastung der Angehörigen für einige Stunden oder über Nacht
Herausforderungen und Einschränkungen:
- Betreuung findet nur zu bestimmten Zeiten statt – keine Rund-um-die-Uhr-Versorgung
- Tägliche Fahrten zwischen Zuhause und Einrichtung können belastend sein
- Unsicherheit außerhalb der gewohnten Umgebung, besonders bei Demenz
Die Alternative: 24-Stunden-Pflege zu Hause
Bei der 24-Stunden-Betreuung übernehmen qualifizierte Betreuungskräfte die Versorgung direkt im eigenen Haushalt. Dadurch:
- Bleibt die vertraute Umgebung erhalten
- Wird eine durchgängige Unterstützung – tagsüber und nachts – sichergestellt
- Entfallen tägliche Fahrten und organisatorischer Aufwand für Angehörige
Fazit:
Während die Tages- und Nachtpflege eine zeitweise Unterstützung bietet, ermöglicht die 24-Stunden-Betreuung zu Hause eine lückenlose, individuelle Versorgung im vertrauten Umfeld – oft die bessere Lösung für alle Beteiligten.
Die vollstationäre Pflege beschreibt die dauerhafte Unterbringung und Betreuung in einer spezialisierten Einrichtung. Sie wird dann notwendig, wenn die Versorgung zu Hause – auch mit Unterstützung durch Angehörige oder ambulante Dienste – nicht mehr sichergestellt werden kann.
Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten und übernimmt dabei pauschale Leistungen, deren Höhe vom individuellen Pflegegrad abhängt. Neben diesen Zuschüssen müssen Pflegebedürftige in der Regel einen Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten aufbringen.
Formen von Pflegeeinrichtungen:
- Altenwohnheime: Geeignet für ältere Menschen, die noch weitgehend selbstständig sind und nur geringe Unterstützung benötigen.
- Altenheime: Für Seniorinnen und Senioren, die Hilfe im Alltag brauchen, zum Beispiel bei der Körperpflege oder beim Essen.
- Pflegeheime: Für Menschen mit hohem Pflegebedarf, die eine umfassende Versorgung durch geschultes Personal benötigen.
Leistungen der vollstationären Pflege:
- Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
- Medizinische Behandlungspflege
- Soziale Betreuung und Freizeitangebote
Vorteile und Herausforderungen:
- Vorteile: Rundum-Betreuung, medizinische Sicherheit, soziales Umfeld in einem geschützten Rahmen
- Herausforderungen: Verlust der vertrauten Umgebung, Umstellung auf den Alltag in einer Einrichtung
Fazit:
Die vollstationäre Pflege bietet umfassende Versorgung und Sicherheit für Menschen mit hohem Pflegebedarf. Dennoch ist der Schritt mit großen Veränderungen verbunden – er sollte deshalb sorgfältig abgewogen und gemeinsam mit den Angehörigen geplant werden.
Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegebedürftige Menschen erhalten, wenn sie in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden – in der Regel durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Pflegepersonen. Es soll die häusliche Versorgung unterstützen und ermöglicht den Betroffenen, im vertrauten Zuhause bleiben zu können.
Wichtig: Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Diese entscheidet selbst, wie sie das Geld verwendet – zum Beispiel, ob sie es an die Pflegeperson weitergibt oder für andere notwendige Ausgaben nutzt.
Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegegeld
- Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5 (bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch)
- Die Pflege findet überwiegend zu Hause statt (nicht in einer vollstationären Einrichtung)
- Die Pflege erfolgt durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen, nicht ausschließlich durch einen professionellen Pflegedienst
Höhe des Pflegegeldes ab 2025
Seit der Anpassung zum 1. Januar 2025 gelten folgende monatliche Beträge:
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | – nicht vorgesehen |
Pflegegrad 2 | 347 € |
Pflegegrad 3 | 599 € |
Pflegegrad 4 | 800 € |
Pflegegrad 5 | 990 € |
Hinweis: Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld.
Antrag und Auszahlung von Pflegegeld
Antrag stellen
Das Pflegegeld wird nicht automatisch gezahlt. Es muss bei der Pflegekasse (bei gesetzlich Versicherten: bei der Krankenkasse) beantragt werden.
Begutachtung
Nach Antragstellung prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), der in jedem Bundesland eine eigene Einrichtung unterhält (bei privat Versicherten übernimmt dies ein medizinischer Gutachterdienst) den Pflegebedarf und stellt den Pflegegrad fest.
Leistungsbescheid
Nach der Entscheidung erhalten Sie den Bescheid über den Pflegegrad und die Höhe der Leistungen.
Auszahlung
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen. Der Anspruch beginnt ab dem Tag der Antragstellung – auch wenn die Bearbeitung länger dauert.
Beratungspflicht (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
Um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, sind regelmäßige Beratungseinsätze vorgeschrieben:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
Die Beratung wird von einer zugelassenen Pflegefachkraft durchgeführt und der Pflegekasse bestätigt.
Wichtig: Wird die Beratung nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar einstellen.
Pflegegeld und Steuern
- Das Pflegegeld selbst ist für die pflegebedürftige Person steuerfrei.
- Pflegende Angehörige können unter Umständen den Pflege-Pauschbetrag in ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn sie unentgeltlich pflegen.
Vorteile des Pflegegeldes
- Pflegebedürftige können in ihrer vertrauten Umgebung bleiben.
- Angehörige werden finanziell unterstützt und in ihrer Arbeit anerkannt.
- Das Geld kann flexibel eingesetzt werden, je nach individueller Situation.
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung, die in Anspruch genommen werden können, wenn pflegebedürftige Menschen zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden. Die Pflegekasse bezahlt dabei direkt die erbrachten Leistungen an den Pflegedienst.
Im Unterschied zum Pflegegeld erhalten Betroffene also keine direkte Geldleistung, sondern Sachleistungen in Form von professioneller Unterstützung durch geschulte Pflegekräfte.
Voraussetzungen
- Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5 (bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch).
- Die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld (Wohnung, Haus oder Wohngemeinschaft).
- Die Leistungen werden von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht.
Höhe der Pflegesachleistungen ab 2025
Seit der Leistungsanpassung zum 1. Januar 2025 gelten folgende monatliche Höchstbeträge:
- Pflegegrad 2: 761 €
- Pflegegrad 3: 1.497 €
- Pflegegrad 4: 1.873 €
- Pflegegrad 5: 2.200 €
Die Pflegekasse rechnet die Kosten direkt mit dem Pflegedienst ab. Werden die Höchstbeträge überschritten, muss die Differenz von der pflegebedürftigen Person selbst getragen werden.
Welche Leistungen sind abgedeckt?
-
Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Grundpflege):
- Hilfe bei der Körperpflege (z. B. Duschen, Baden, Waschen, Zahnpflege)
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Ernährung (z. B. Zubereitung und Verabreichung von Mahlzeiten)
- Unterstützung bei der Mobilität (z. B. Aufstehen, Umlagern, Begleitung zur Toilette)
-
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen:
- Aktivierung und Förderung von Selbstständigkeit
- Alltagsbegleitung (z. B. Spaziergänge, Beschäftigungsangebote, Gespräche)
- Unterstützung bei Orientierung und Struktur im Tagesablauf
-
Hilfen bei der Haushaltsführung:
- Einkaufen, Kochen, Reinigung, Wäschepflege (soweit Bestandteil des Pflegevertrages)
Antrag und Ablauf
- Antrag stellen bei der Pflegekasse (schriftlich, formlos möglich).
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof bei Privatversicherten → Feststellung des Pflegegrades.
- Pflegedienst beauftragen: Die pflegebedürftige Person oder Angehörige wählen einen zugelassenen ambulanten Dienst und schließen einen Pflegevertrag.
- Abrechnung: Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Beratungspflicht
Auch bei Bezug von Pflegesachleistungen ist die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI wichtig.
Bei ausschließlicher Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen organisiert der Pflegedienst oft selbst die Beratung und dokumentiert diese für die Pflegekasse. So wird sichergestellt, dass die Pflegebedürftigen stets fachgerecht versorgt sind.
Besonderheiten und Hinweise
- Budgetnutzung: Das monatliche Budget kann flexibel eingesetzt werden (z. B. für wenige große oder viele kleine Einsätze).
- Teilnutzung: Wird der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft, verfällt der Rest (eine Auszahlung wie beim Pflegegeld erfolgt nicht).
- Überziehung: Bei höherem Pflegebedarf können zusätzliche Stunden privat bezahlt werden.
- Qualitätssicherung: Nur Pflegedienste mit Kassenzulassung dürfen Leistungen abrechnen – dadurch ist die Qualität gesichert.
Vorteile der Pflegesachleistungen
- Fachlich geschulte Pflegekräfte übernehmen die Versorgung.
- Entlastung für Angehörige, die nicht allein für die Pflege verantwortlich sind.
- Sicherheit und Qualität durch regelmäßige Leistungen eines Pflegedienstes.
- Flexible Planung: Einsätze können individuell abgestimmt werden.
Nachteile und Grenzen
- Keine Barauszahlung: Nicht genutzte Beträge verfallen.
- Begrenztes Budget: Reicht der Höchstbetrag nicht aus, müssen Kosten selbst getragen werden.
- Abhängigkeit von Kapazitäten des Pflegedienstes (z. B. Wartezeiten oder eingeschränkte Verfügbarkeit in ländlichen Regionen).
Was sind Kombinationsleistungen?
Kombinationsleistungen entstehen, wenn Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig genutzt werden.
Pflegegeld: wird gezahlt, wenn Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen die Pflege übernehmen.
Pflegesachleistungen: werden gewährt, wenn ein ambulanter Pflegedienst tätig wird.
Wenn beides parallel genutzt wird, spricht man von einer Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI.
Voraussetzungen
- Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5.
- Pflege findet überwiegend im häuslichen Umfeld statt.
- Es wird sowohl ein Pflegedienst als auch Angehörigenpflege genutzt.
Wie funktioniert die Kombinationsleistung?
Die Pflegekasse berechnet, zu welchem Anteil die Pflegesachleistungen ausgeschöpft werden. Das Pflegegeld wird dann prozentual gekürzt. Maßstab ist der tatsächliche Verbrauch des Budgets für Pflegesachleistungen.
Beispiel:
- Pflegegrad 3:
- Max. Pflegesachleistungen: 1.497 €
- Pflegegeld: 599 €
- Wenn 50 % der Sachleistungen genutzt werden (= 748,50 €), bleibt 50 % des Pflegegeldes = 299,50 €.
Feste Bindungsfrist
Die einmal gewählte Kombination gilt in der Regel für 6 Monate. Eine Änderung ist nur möglich, wenn sich der Pflegebedarf wesentlich verändert.
Vorteile der Kombinationsleistung
- Flexibilität: Angehörige können einen Teil der Pflege übernehmen, ein Pflegedienst den Rest.
- Optimale Nutzung: Pflegebedürftige schöpfen beide Leistungen nach Bedarf aus.
- Individuelle Anpassung: Besonders geeignet, wenn Angehörige nicht die komplette Pflege leisten können oder wollen.
Nachteile und Grenzen
- Komplexe Berechnung: Höhe des Pflegegeldes hängt genau vom prozentualen Verbrauch der Sachleistungen ab.
- Planungsaufwand: Angehörige und Pflegedienst müssen Leistungen gut abstimmen.
- Bindungsfrist: Die gewählte Aufteilung ist für 6 Monate verbindlich.
Antrag und Abrechnung
- Die Kombinationsleistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
- Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
- Das gekürzte Pflegegeld wird weiterhin an die pflegebedürftige Person überwiesen.
Beispiele für Kombinationsleistungen
Beispiel 1: Frau Becker (Pflegegrad 3)
- Pflegegeld: 599 €
- Pflegesachleistungen: 1.497 €
- Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege (Entlastungsbudget): bis 3.539 € pro Jahr (ca. 295 € pro Monat)
👉 Kombination:
- 24h-Betreuungskraft kümmert sich um den Alltag.
- Ambulanter Pflegedienst übernimmt medizinische Aufgaben für 800 € im Monat (Sachleistungen).
- Restliches Pflegegeld anteilig: 599 € – (800 € / 1.497 € = 53 % genutzt → 47 % bleiben) = ca. 280 € Pflegegeld.
- Zusätzlich können Angehörige bei Urlaub Verhinderungspflege für eine Ersatzkraft beantragen (bis 3.539 € jährlich).
Monatliche Gesamtsumme:
800 € (Pflegedienst) + 280 € (Pflegegeld) + ca. 295 € (umgerechnete Verhinderungspflege) = 1.375 € Unterstützung.
Beispiel 2: Herr Koch (Pflegegrad 4)
- Pflegegeld: 800 €
- Pflegesachleistungen: 1.859 €
- Tagespflege zusätzlich: bis 1.612 €
👉 Kombination:
- Betreuungskraft wohnt im Haushalt.
- Pflegedienst kommt morgens und abends, Kosten 1.200 € im Monat (Sachleistung).
- Pflegegeld anteilig: 800 € – (1.200 € / 1.859 € = 65 % genutzt → 35 % bleiben) = 280 € Pflegegeld.
- Herr Koch besucht zweimal pro Woche eine Tagespflege – Kosten werden bis zu 1.612 € pro Monat komplett übernommen.
Monatliche Gesamtsumme:
1.200 € (Pflegedienst) + 280 € (Pflegegeld) + 1.612 € (Tagespflege) = 3.092 € Unterstützung.
Beispiel 3: Ehepaar Nowak (PG 2 und PG 5)
- Herr Nowak: Pflegegrad 2 → 347 € Pflegegeld oder 796 € Sachleistungen
- Frau Nowak: Pflegegrad 5 → 990 € Pflegegeld oder 2.299 € Sachleistungen
👉 Kombination:
- Betreuungskraft versorgt beide rund um die Uhr.
- Pflegedienst unterstützt Frau Nowak morgens und abends (Kosten: 1.500 € / Monat).
- Nutzung bei Frau Nowak (PG 5): 1.500 € von 2.299 € = 65 % Sachleistung → verbleibendes anteiliges Pflegegeld ca. 350 €.
- Herr Nowak (PG 2) erhält Pflegegeld vollständig: 347 €.
- Zusätzlich: Jährliches Entlastungsbudget (Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege) 3.539 €, entspricht ca. 295 € monatlich.
Monatliche Gesamtsumme:
1.500 € (Pflegedienst) + 350 € (anteiliges Pflegegeld Frau) + 347 € (Pflegegeld Herr) + 295 € (Verhinderungspflege) = 2.492 € Unterstützung.
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht, sofern sie im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Der Betrag beträgt 131 € pro Monat und dient der Finanzierung von Unterstützungs- und Betreuungsleistungen im Alltag.
Voraussetzungen
- Pflegegrad: Ab Pflegegrad 1
- Pflegeort: Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden
- Nutzung: Der Betrag darf nur für zugelassene Leistungen eingesetzt werden
Höhe des Entlastungsbetrags
- Monatlich: 131 €
- Jährlich: 1.572 € (bei voller Ausschöpfung)
- Ungenutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden — danach verfallen sie (Stichtag beachten).
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Betrag dient der Entlastung pflegender Angehöriger und der Förderung der Selbstständigkeit Pflegebedürftiger. Er kann u. a. eingesetzt werden für:
- Unterstützung im Alltag: Alltagsbegleitung, Nachbarschaftshilfe, Haushaltshilfen
- Betreuungsangebote: Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege
- Pflegedienste: Hilfe bei Körperpflege oder Haushaltsführung (sofern nicht über andere Leistungen abgedeckt)
Antrag und Abrechnung
- Antrag: Der Entlastungsbetrag muss bei der Pflegekasse beantragt werden
- Direktabrechnung: Meist rechnet der Anbieter (Pflegedienst, Betreuungsdienst) direkt mit der Pflegekasse ab
- Einzelabrechnung: Bei privaten Anbietern können Rechnungen eingereicht und erstattet werden, sofern anerkannt
Vorteile des Entlastungsbetrags
- Regelmäßige Zusatzleistung zur Pflege
- Flexibler Einsatz für verschiedene Unterstützungsformen
- Entlastung für Angehörige und Förderung der Selbstständigkeit
Nachteile und Grenzen
- Keine Barauszahlung – zweckgebundene Verwendung
- Nur anerkannte Anbieter dürfen abrechnen
- Verfall ungenutzter Beträge nach dem 30. Juni des Folgejahres
Zusammenfassung:
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er ist zweckgebunden und soll zur Finanzierung von alltagsnahen Betreuungs- und Unterstützungsleistungen dienen. Wichtig ist, die Beträge fristgerecht zu nutzen und anerkannte Anbieter einzubeziehen, da keine Auszahlung auf das Konto erfolgt.
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es ermöglicht, vorübergehend die Pflege zu Hause durch eine andere Person durchführen zu lassen, wenn die eigentliche Pflegeperson – meist ein Angehöriger – aus beruflichen, gesundheitlichen oder privaten Gründen verhindert ist.
Ziel: Sicherstellung der Pflege, auch wenn die Hauptpflegeperson zeitweise ausfällt.
Dauer: bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr.
Voraussetzungen
- Pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2–5
- Pflege wird normalerweise durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen erbracht
- Die Pflege erfolgt häuslich, also nicht in einer vollstationären Einrichtung
- Ersatzpflege muss durch eine qualifizierte Ersatzpflegeperson oder einen Pflegedienst erfolgen
Höhe der Leistungen 2025
- Grundbetrag: bis zu 1.685 € pro Jahr
- Zusätzliche Aufstockung: durch nicht genutzte Kurzzeitpflege bis zu 1.854 €
- Maximale Gesamtsumme: bis zu 3.539 € pro Jahr
Dauer der Verhinderungspflege
Maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr. Der Zeitraum kann flexibel auf einzelne Tage, Wochen oder zusammenhängende Zeiträume aufgeteilt werden.
Wird während der Verhinderungspflege eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, können beide Leistungen kombiniert oder anteilig verrechnet werden.
Antrag und Ablauf
- Antrag stellen: Vor Inanspruchnahme bei der Pflegekasse informieren und Antrag stellen.
- Ersatzpflege organisieren: z. B. durch ambulanten Pflegedienst oder private Ersatzpflegeperson.
- Abrechnung:
- Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
- Private Ersatzpflege: Erstattung gegen Rechnung oder Nachweis bis zum Höchstbetrag.
Wichtige Hinweise
- Die Ersatzpflegeperson muss nicht professionell ausgebildet sein – Zuverlässigkeit genügt.
- Die Leistung ist jährlich begrenzt – ungenutzte Beträge verfallen zum Jahresende.
- Aufstockung durch Kurzzeitpflege ist möglich, maximal bis 3.539 € jährlich.
- Ein Pflegegrad von mindestens 2 ist Voraussetzung.
Vorteile der Verhinderungspflege
- Entlastung für pflegende Angehörige bei Krankheit, Urlaub oder beruflicher Abwesenheit
- Sicherung der Pflegequalität auch bei Ausfall der Hauptpflegeperson
- Flexible Gestaltung hinsichtlich Dauer und Durchführung
Grenzen und Nachteile
- Jährliche Höchstgrenze von 1.685 € bzw. 3.539 € bei Aufstockung
- Zeitliche Begrenzung: maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr
- Planungsaufwand: Organisation und Abstimmung mit der Pflegekasse erforderlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Leistungen der Pflegeversicherung, die dazu dienen, die häusliche Umgebung von Pflegebedürftigen barrierefreier und sicherer zu gestalten. Ziel ist es, mehr Selbstständigkeit und Mobilität im eigenen Zuhause zu ermöglichen und die Pflege zu erleichtern.
Typische Maßnahmen
- Einbau eines Treppenlifts
- Anpassung von Badezimmer oder WC (z. B. Haltegriffe, rutschfeste Böden)
- Schwellenabbau oder Umbau von Türbreiten für Rollstuhlfahrer
- Rampen für Rollstuhlfahrer oder Gehhilfen
Voraussetzungen
- Pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 1 bis 5
- Maßnahme erfolgt im eigenen Zuhause – nicht in einem Pflegeheim
- Ziel ist die Verbesserung der Barrierefreiheit, Mobilität oder Sicherheit
Höhe der Leistungen 2025
- Bis zu 4.180 € pro Maßnahme und pro Pflegebedürftigem
- Die Summe kann nicht ins Folgejahr übertragen werden
- Die Förderung gilt nur für konkret beantragte und genehmigte Maßnahmen
Antrag und Ablauf
- Antrag bei der Pflegekasse: vor Beginn mit Kostenvoranschlägen
- Genehmigung: Prüfung auf Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit
- Durchführung: Umsetzung durch Handwerker oder Fachfirmen
- Abrechnung: Erstattung nach Vorlage der Rechnung bis max. 4.180 €
Beispiele für geförderte Maßnahmen
- Badezimmeranpassungen: Haltegriffe, Duschsitze, rutschfeste Böden
- Treppen und Rampen: Treppenlifte, Rollstuhlrampen, Treppenschutz
- Türanpassungen: Verbreiterung für Rollstuhl- oder Rollatornutzung
- Wohnungsanpassungen: Abbau von Schwellen, barrierefreie Zugänge
- Beleuchtung: Bewegungsmelder, zusätzliche Lichtquellen zur Sturzprävention
Vorteile wohnumfeldverbessernder Maßnahmen
- Mehr Selbstständigkeit und Sicherheit im Alltag
- Sturzprävention und barrierefreies Wohnen
- Langfristige Entlastung für pflegende Angehörige
- Vermeidung eines frühen Umzugs ins Pflegeheim
Grenzen und Nachteile
- Höchstbetrag: maximal 4.180 € – darüber hinausgehende Kosten sind privat zu tragen
- Genehmigung erforderlich: Maßnahme darf erst nach Freigabe starten
- Nur für das häusliche Umfeld: gilt nicht für stationäre Einrichtungen oder betreutes Wohnen
Zusammenfassung
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen unterstützen Pflegebedürftige dabei, sicher und selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.000 € pro Person für bauliche Anpassungen oder Hilfsmittel, die Barrieren reduzieren. So kann ein Umzug ins Pflegeheim oft vermieden werden – und Angehörige werden im Pflegealltag entlastet.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind praktische Produkte, die den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern und die häusliche Pflege unterstützen.
Sie sichern die Hygiene, erleichtern die Grundpflege und entlasten pflegende Angehörige.
Anders als technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle handelt es sich hier um Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig benötigt werden.
Typische Pflegehilfsmittel
Hygiene- und Schutzartikel:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen
- FFP2-Masken
Pflegeprodukte für den Alltag:
- Einweg-Feuchttücher
- Waschlotionen
- Inkontinenzmaterial (Windeln, Vorlagen)
Oft werden diese Artikel in Form einer Pflegebox monatlich geliefert, sodass Pflegebedürftige und Angehörige stets ausreichend versorgt sind.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
- Pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 1 bis 5
- Nutzung ausschließlich im häuslichen Umfeld, nicht in einer stationären Einrichtung
- Produkte müssen der Pflege dienen oder diese erleichtern
Leistungen und Höhe 2025
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Die Kosten werden entweder direkt mit dem Anbieter abgerechnet oder nach Vorlage der Rechnung erstattet.
Nicht genutzte Beträge können nicht auf den nächsten Monat übertragen werden.
Beantragung und Ablauf
- Bedarf feststellen: Prüfen, welche Produkte regelmäßig benötigt werden.
- Antrag bei der Pflegekasse: Formlos möglich oder mit ärztlicher Verschreibung, je nach Produkt.
- Genehmigung: Die Pflegekasse prüft, ob die beantragten Hilfsmittel Pflegezwecken dienen.
- Beschaffung: Lieferung erfolgt häufig als Pflegebox über Sanitätshäuser, Apotheken oder Pflegedienste.
- Abrechnung: Direktabrechnung mit dem Anbieter oder Erstattung nach Einreichen der Rechnung.
Vorteile der Pflegebox
- Entlastung der Angehörigen durch bequeme Lieferung
- Sicherstellung der Hygiene im Alltag
- Flexibel und anpassbar: Produkte können monatlich nach Bedarf ausgewählt werden
- Praktisch und unkompliziert: Kein ständiger Einkauf nötig
Was bedeutet „Pflegekosten steuerlich absetzen“?
Pflegekosten, die für die Versorgung eines Pflegebedürftigen anfallen, können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Ziel: Finanzielle Entlastung für pflegende Angehörige oder die pflegebedürftige Person selbst.
Absetzbar sind sowohl direkte Pflegekosten als auch bestimmte Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Pflege entstehen.
Voraussetzungen
- Pflegebedürftige Person mit anerkanntem Pflegegrad oder nachgewiesenem Pflegebedarf
- Die Kosten müssen notwendig und angemessen sein
- Die steuerpflichtige Person muss die Kosten selbst tragen
- Keine steuerliche Berücksichtigung für Leistungen, die von der Pflegeversicherung übernommen wurden
Absetzbare Kosten
-
Direkte Pflegekosten
- Ambulante Pflegedienste
- Vollstationäre Pflege in Alten- oder Pflegeheimen
- 24-Stunden-Pflege zu Hause
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege (soweit nicht erstattet)
-
Pflegehilfsmittel & wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Hilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen
- Pflegebetten, Treppenlifte, Duschstühle
- Barrierefreie Umbauten (z. B. Badezimmer, Türverbreiterungen)
-
Sonstige Kosten
- Fahrtkosten zu Pflege- und Arztterminen
- Pflegekurse oder Schulungen für Angehörige
- Hausnotrufsysteme und Sicherheitsmaßnahmen im Haushalt
Höchstbeträge und steuerliche Abzugsfähigkeit
- Die außergewöhnlichen Belastungen sind abhängig von der zumutbaren Belastung: Einkommen, Familienstand und Kinderzahl spielen eine Rolle.
- Für Pflegepersonen mit eigener Einschränkung (Pflegegrad oder Schwerbehinderung) gelten zusätzliche Freibeträge.
- Keine Doppelverwertung: Erstattete Kosten (z. B. Pflegeversicherung) sind nicht absetzbar.
Vorgehensweise
- Belege sammeln: Rechnungen von Pflegediensten, Sanitätshäusern, Handwerkern etc.
- Nachweise über Eigenleistungen: z. B. Stundenabrechnung bei 24-Stunden-Pflegekräften
- Zumutbare Belastung berechnen: Das Finanzamt prüft, welcher Teil absetzbar ist
- Steuererklärung: Angaben in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ eintragen
Vorteile der steuerlichen Absetzung
- Finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige
- Reduzierung der Steuerlast durch Abzug der Pflegekosten vom Einkommen
- Breite Absetzbarkeit: ambulante, stationäre, häusliche Pflege, Hilfsmittel und Umbauten
Grenzen und Hinweise
- Zumutbare Belastung: Nur der übersteigende Betrag ist absetzbar
- Keine Doppelberücksichtigung: Pflegekassenleistungen dürfen nicht erneut geltend gemacht werden
- Belegpflicht: Alle Ausgaben müssen dokumentiert sein
- Empfehlung: Steuerberater kann optimal beraten
Zusammenfassung:
Pflegekosten können in Deutschland als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden – sofern sie selbst getragen und nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt sind. Die Absetzbarkeit umfasst direkte Pflegekosten, Hilfsmittel, Umbauten und weitere Nebenkosten. Entscheidend sind eine lückenlose Dokumentation und die Einhaltung der Voraussetzungen.
Was bedeutet „Kostenübernahme durch das Sozialamt“?
Die 24-Stunden-Pflege zu Hause ist eine intensive Form der häuslichen Betreuung, bei der eine Pflegekraft rund um die Uhr im Haushalt lebt und Pflege sowie Alltagsunterstützung leistet.
Wichtig: In den meisten Fällen übernimmt das Sozialamt die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung nicht direkt. Die Kosten müssen in der Regel von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen selbst getragen werden.
Wann kann das Sozialamt einspringen?
-
Finanzielle Bedürftigkeit:
Das Sozialamt prüft, ob Einkommen und Vermögen unter den gesetzlich festgelegten Freibeträgen liegen. Ist das der Fall, kann eine Unterstützung möglich sein. -
Stationäre Pflege als Alternative:
Kann die häusliche Pflege nicht selbst finanziert werden, übernimmt das Sozialamt in der Regel die Kosten für ein Pflegeheim. -
Ausnahmefälle bei häuslicher Pflege:
Nur wenn stationäre Pflege unzumutbar ist oder vermieden werden soll, kann in Einzelfällen eine häusliche Betreuung bezuschusst werden.
Abrechnung und Nachweise
- Nachweis, dass kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist
- Prüfung durch das Sozialamt: Pflegegeld, Pflegesachleistungen und andere Sozialleistungen werden einbezogen
- Keine Doppelfinanzierung: Vorrangig müssen Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden
Realität der Kostenübernahme
- Selbst zahlen: In der Praxis müssen Pflegebedürftige oder Angehörige die Kosten meist selbst tragen
- Sozialamt übernimmt: Nur bei vollstationärer Pflege oder in absoluten Ausnahmefällen bei häuslicher Pflege
- Häusliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung wird selten direkt vom Sozialamt finanziert, da die Kosten sehr hoch sind
Alternativen zur Finanzierung der 24-Stunden-Pflege zu Hause
-
Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen:
Reduziert die monatlichen Eigenkosten für Betreuungskräfte -
Kombinationsleistungen (§ 38 SGB XI):
Flexible Aufteilung von Pflegegeld und Sachleistungen zur teilweisen Finanzierung -
Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
Erleichtern die Pflege und senken langfristig die Kosten -
Private Unterstützung oder Zuschüsse:
Unterstützung durch Angehörige, Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen kann helfen
Zusammenfassung:
Das Sozialamt übernimmt die Kosten einer häuslichen 24-Stunden-Pflege nur in Ausnahmefällen, meist bei nachgewiesener Bedürftigkeit und wenn eine stationäre Unterbringung nicht zumutbar ist. In der Regel müssen Betroffene die Kosten privat tragen oder alternative Finanzierungswege wie Kombinationsleistungen, Pflegehilfsmittel oder Unterstützung durch Dritte nutzen.
Häufige
Fragen
Ob es um Kosten, Ablauf oder Sprache geht – wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die 24-Stunden-Betreuung mit HelpCare. Sie haben eine andere Frage? Wir beraten Sie gerne persönlich.
Unsere Pflegekräfte unterstützen Senioren zuverlässig im Alltag und übernehmen je nach Bedarf, folgende Aufgaben:
• Grundpflege: Hilfe beim Anziehen, Körperpflege, Mobilität
• Haushalt: Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung, Wäsche
• Besorgungen: Einkäufe, Abholen von Rezepten, Begleitung zu Arztterminen
Wichtig: Medizinische Leistungen (z.B. Verbandswechsel oder Injektionen) sind nicht erlaubt, dafür muss ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden.
• Die wichtigste Voraussetzung für eine 24-Stunden-Betreuung ist ein eigener Wohnraum für die Pflegekraft – idealerweise ein separates Zimmer.
• Ebenso wichtig ist eine Grundakzeptanz für Betreuung im eigenen Zuhause, damit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entstehen kann.
Gerne beraten wir Sie individuell zu allen weiteren Voraussetzungen und Möglichkeiten.
Die Gesamtkosten für Ihre Betreuung sind individuell und hängen von verschiedenen Faktoren ab:
• Pflegegrad der zu betreuenden Person
• Umfang der benötigten Betreuung
• Qualifikationen der Betreuungskraft
• Deutschkenntnisse (Grundkenntnisse bis gut)
• Zusatzqualifikationen (z.B. Führerschein, Demenz-Erfahrung)
• Besondere Anforderungen
Somit liegen die Durchschnittskosten bei ca. 2.299€ pro Monat für eine 24-Stunden-Betreuung – Ihr Eigenanteil sinkt erheblich durch:
• Pflegegeld (bis zu 990€ monatlich)
• Verhinderungspflege (295€ monatlich)
• Steuerliche Vorteile (333€ monatlich)
• Weitere Förderungen je nach Situation.
Ja, alle unsere Betreuungskräfte verfügen über Deutschkenntnisse, jedoch eingeteilt in die folgenden Niveaus:
• Grundkenntnisse: versteht einfache Wörter und Anweisungen, bildet noch keine eigenen Sätze
• Mittlere Kenntnisse: kann Sätze bilden, macht aber Fehler in der Grammatik und Wortwahl
• Gute Kenntnisse: kann sich zu verschiedenen Themen unterhalten und gut Gespräche führen
Wir vermitteln Ihnen gezielt die Pflegekraft, deren Sprachkenntnisse am besten zu Ihren Bedürfnissen und Wünschen passen.
Ja, wir können in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Tagen eine passende Betreuungskraft vermitteln.
Unsere Betreuung richtet sich an alle pflegebedürftigen Menschen, unabhängig vom Alter. Auch jüngere Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können unsere Unterstützung in Anspruch nehmen.
• Eigene Pflegekräfte statt Fremdvermittlung. Unsere Pflegekräfte sind fest bei uns angestellt. Wir kennen sie persönlich und wissen genau, wen wir zu unseren Kunden schicken.
• Verantwortung statt Gleichgültigkeit. Da unsere Pflegekräfte Teil unseres Teams sind, begleiten wir sie langfristig, kümmern uns um ihre Weiterbildung und können jederzeit auf Probleme reagieren.
• Fester Ansprechpartner für Kunden. Wir lassen Angehörige nicht nach Vertragsabschluss allein. Bei Fragen, Problemen oder Änderungswünschen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
• Faire Bezahlung ohne versteckte Gebühren. Bei uns gibt es keine hohen Vermittlungsprovisionen. Das Geld fließt direkt in die Pflegekräfte – für eine faire Bezahlung und eine bessere Betreuung.
