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Faire Preise & Maximale Transparenz

Wir legen großen Wert auf einen fairen Umgang mit Familien und Betreuungskräften

Lesen Sie hier, wie wir mit HelpCare für faire Preise und eine bessere Bezahlung der Betreuungskräfte sorgen und wie Sie sich schon jetzt finanzielle Unterstützung für die sogenannte „24-Betreuung“ sichern können



Kosten einer Pflegekraft

Die Kosten für eine Betreuungskraft beginnen ab 2.299 € und richten sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel:

  • Pflegegrad der zu betreuenden Person
  • Umfang der benötigten Betreuung
  • Qualifikationen der Betreuungskraft
  • Deutschkenntnisse (Grund bis gut)
  • Zusatzqualifikationen (z. B. Führerschein, Demenz-Erfahrung)
  • Besondere Anforderungen

Neben den Betreuungskosten entsteht eine Pauschale von 105 € für die An- und Abreise der Betreuungskraft. Bei uns zahlen Sie nur für wirklich notwendige Leistungen und profitieren gleichzeitig von allen staatlichen Förderungen (z. B. Pflegegrad, Verhinderungspflege).

  • Betreuungskosten:
    ab 2.299€ / Monat
  • Transportkostenpauschale:
    105€ (je Transportweg)
  • Aufnahmegebühr:
    359€ (einmalig)

Kostentransparenz

Transparenz bei den Kosten der 24 Stunden-Pflege

Bei uns wissen Sie von Anfang an genau, welche Kosten für die 24-Stunden-Pflege auf Sie zukommen. In der monatlichen Pauschale sind bereits alle relevanten Ausgaben berücksichtigt:

  • Gesetzliche Steuern und Sozialabgaben für Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung
  • Faire Vergütung für Ihre Betreuungskraft
  • Sämtliche Agenturgebühren für Organisation, Vermittlung und laufende Betreuung
  • Ein rundum transparentes Kostenmodell – ohne versteckte Gebühren oder unerwartete Nachzahlungen

Unsere Kunden profitieren von einer klaren Kalkulation: Die Abrechnung erfolgt tagesgenau, sodass Sie nur die Betreuungstage zahlen, die tatsächlich in Anspruch genommen werden. Dabei können Sie sicher sein, dass sowohl die rechtliche Absicherung der Betreuungskraft als auch die komplette organisatorische Abwicklung durch die Agentur bereits im Preis enthalten sind.

Beispielrechnung

Bestandteile der monatlichen Kosten für die 24-Stunden Pflege:

Mtl. Kosten für 24–Stunden Pflege 

2.299,00 €

Anfahrtspauschale

105,00 €

Basispreis + Transportkosten

2.404 €

Pflegegrad 3

– 599,00 €

Verhinderungspflegegeld
(bis zu 3.539 €/Jahr)

– 295,00 €

Steuerförderung
(bis zu 4.000 €/Jahr)

– 333,00 €

Entlastungsbetrag
(bis zu 1.572 €/Jahr)

– 131,00 €

Beispielkosten pro Monat

1.046 €

Unterstützung durch
Ihre Pflegekasse

Bis zu 21.171€ Jahr

  • Pflegegeld:
    bis zu 11.880 € jährlich
PflegegradPflegegeld pro Monat
Pflegegrad 10 €
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €
  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege:
    bis zu 3.539 € jährlich
  • Steuerliche Entlastung:
    bis zu 4.180 € jährlich
  • Entlastungsbetrag:
    bis zu 1.572 € jährlich

Unterstützung durch
Ihre Pflegekasse

Bis zu 21.171€ Jahr

Pflege zu Hause muss keine alleinige Belastung sein. Neben der persönlichen Entlastung durch eine Betreuungskraft gibt es zahlreiche finanzielle Hilfen, die Sie in Anspruch nehmen können. Pflegekassen und öffentliche Stellen unterstützen Sie dabei, die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung deutlich zu reduzieren.

Formen der finanziellen 

Unterstützung

Pflegegeld 
einfach beantragen

Pflegebedürftige Personen in Deutschland, die in den eigenen vier Wänden betreut werden, haben Anspruch auf Pflegegeld – unabhängig davon, ob die Pflege von Angehörigen oder ausländischen Betreuungskräften übernommen wird. Die monatliche Höhe variiert je nach Pflegegrad und beträgt zwischen 347 € und 990 €.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Verhinderungs- sowie Kurzzeitpflege. Beide Leistungen können jährlich für bis zu 6 bzw. 8 Wochen beantragt werden. Während dieser Zeit wird weiterhin 50 % des Pflegegeldes ausgezahlt. Es ist auch möglich, beide Leistungen flexibel miteinander zu kombinieren.

Steuerliche
Förderung

Die häusliche 24-Stunden-Pflege durch private Betreuungskräfte zählt in der Regel zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Bis zu 20 % der Pflegekosten können im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der maximale jährliche Entlastungsbetrag liegt dabei bei 4.180 €. Für mehr Details können Sie gerne in unserem Ratgeber vorbeischauen.

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